Feststellung von Schäden, die durch Nachlässigkeit der Ausführung entstanden sind.
• Feststellung von Bauschäden, die durch Nachlässigkeit der Ausführung entstanden sind.
• Prüfung der schadensträchtigen Ausführung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik und allen weiteren damit verbundenen Normen und Richtlinien mit Auswertung.
• Möglichkeit der anwaltlichen Begleitung bis zur Klageschrift.
• Klärung der Herkunft von Feuchteschäden mit Vorschlägen zur Sanierung und dauerhaften Beseitigung sowie die damit verbundenen Nebenleistungen.
• Prüfung von Gewährleistungsansprüchen bei auftretenden Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.